VERTRIEBSPARTNERREGELN DER PM-INTERNATIONAL AG (PM), STAND SEPTEMBER 2024
1. RECHTSSTELLUNG DES
VERTRIEBSPARTNERS
1.1. Der Vertriebspartner ist selbstständiger
Gewerbetreibender, der durch den Vertrieb von
FitLine-Produkten unternehmerische Einkünfte
erzielen will.
1.2. Bei seiner Vertriebstätigkeit kann der
Vertriebspartner im eigenen Namen Fit-Line-
Produkte an Endverbraucher verkaufen,
Endverbraucher, die FitLine-Produkte unmittelbar
über PM beziehen, an PM vermitteln (Kunden-
Direkt-Programm) und als Sponsor neue
Vertriebspartner an PM vermitteln.
1.3. Der Vertriebspartner hat keine
Tätigkeitsverpflichtung und bestimmt Ort,
Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei,
eigenverantwortlich und ohne jede Weisungen.
Der Vertriebspartner hat alle mit seinem Geschäft
zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen.
Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich
aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen
Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht,
Wettbewerbsrecht, etc.) selbstverantwortlich.
1.4. Der Vertriebspartner übt seine
Vertriebstätigkeit im Nebenberuf aus; stellt er fest,
dass dies nicht mehr der Fall ist, hat er dies PM
mitzuteilen.
2. BEGINN UND ENDE DER
VERTRIEBSPARTNERSCHAFT
2.1. Die Vertriebspartnerschaft setzt
einen vollständig ausgefüllten Antrag des
Vertriebspartners voraus; sie ist rechtswirksam
vereinbart, sobald der entsprechende Antrag
durch PM angenommen wurde. Eine Bestellung
von FitLine-Produkten ist nicht erforderlich. PM
wird den Vertriebspartner unverzüglich über die
Annahme seines Antrags informieren.
2.2. Der Vertriebspartner kann innerhalb von
30 Tagen ab Kenntnis der Annahme seines
Antrags ohne Angabe von Gründen durch
schriftliche Erklärung gegenüber PM vom
Vertrag zurücktreten. Nach einem Rücktritt kann
er alle als Vertriebspartner bezogenen FitLine-
Produkte zurückgeben und PM erstattet die dafür
geleisteten Zahlungen in voller Höhe.
2.3. Die Vertriebspartnerschaft läuft auf
unbestimmte Zeit, sie kann jederzeit mit gesetzlicher
Frist gemäß § 621 Nr. 3 BGB ordentlich gekündigt
werden. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Verstößt der Vertriebspartner gegen seine
Verpflichtungen nach 3.3, 4.1, 4.2, 5.2 oder 7.4 der
Vertriebspartnerregeln, sieht PM dies regelmäßig
als einen wichtigen Grund zur unmittelbaren
Kündigung an.
2.4. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die
im Antrag angegebenen Daten, insbesondere
Name, Anschrift, Bankdaten, E-Mail und Telefon
regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren,
wenn sich Änderungen ergeben haben.
2.5. Im Todesfalle kann die Vertriebspartnerschaft
auf den Ehegatten, ein Kind oder einen der Eltern
übertragen werden, wenn die Übertragung
schriftlich und übereinstimmend von allen
Erben beantragt wird, der Begünstigte die PM
Vertriebspartnerregeln in ihrer aktuellen Fassung
akzeptiert und PM schriftlich zustimmt, wobei die
Zustimmung nur aus wichtigem Grunde verweigert
werden kann.
3. BONUSANSPRÜCHE DES
VERTRIEBSPARTNERS
3.1. Für die Vermittlung von Endverbrauchern
im Kunden-Direkt-Programm sowie für
die Einarbeitung, Schulung und Betreuung
vermittelter neuer Vertriebspartner als Sponsor
erhält der Vertriebspartner einen entsprechenden
Bonus auf den Produktumsatz des gewonnenen
Endverbrauchers oder Vertriebspartners. Dies gilt
ebenfalls für Bestellungen von FitLine-Produkten
durch diese Endverbraucher und Vertriebspartner
sowie auch alle weiteren Bestellungen von
FitLine-Produkten in seiner Sponsor-Linie. Der
Anspruch entsteht erst mit der Bezahlung der
Ware. Im Übrigen ergeben sich Voraussetzungen
und Höhe des Bonus aus dem PM Marketing-Plan
in seiner bei der Vermittlung gültigen Fassung;
PM hat insoweit ein Bestimmungsrecht, das
von PM im jeweils gültigen Marketing Plan
einheitlich für alle Vertriebspartner ausgeübt wird.
Ergibt die monatliche Abrechnung des Bonus
einen Betrag von weniger als 5,00 € netto, erfolgt
keine Auszahlung und der Anspruch verfällt.
3.2. PM rechnet über den Bonus monatlich ab. Die
Abrechnung erfolgt nur dann mit Umsatzsteuer,
wenn der Vertriebspartner PM zuvor schriftlich
und unter Angabe seiner Steuernummer und des
zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum
Vorsteuerausweis berechtigt ist. Die Abrechnung
wird im Benutzerkonto des Partnerbereichs
hinterlegt, wünscht der Vertriebspartner die
Übermittlung per Post / Scheck, fällt pro
Abrechnung eine Verwaltungspauschale in Höhe
von 10,00 € an. Die Auszahlung des Bonus erfolgt
spätestens zum 20. des Folgemonats.
3.3. Bonusmanipulationen sind untersagt.
Hierzu gehören insbesondere das Sponsern
von Vertriebspartnern, die tatsächlich das PMGeschäft
gar nicht ausüben (sog. Strohmänner),
ebenso wie offene oder verschleierte
Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt
ist. Untersagt ist auch, den Namen des
Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen,
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften,
Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu
verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz
oder Einkauf von Produkten zu veranlassen, um
hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan
zu erreichen oder den Gruppenbonus zu
manipulieren.
4. ANDERWEITIGE
VERTRIEBSTÄTIGKEIT DES
VERTRIEBSPARTNERS
4.1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von
PM ist es dem Vertriebspartner nicht gestattet, für
ein Konkurrenzunternehmen von PM tätig zu sein.
Als Konkurrenzunternehmen von PM gelten alle
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen
im persönlichen Direktvertrieb oder über ein
Network-Marketing-System anbieten, sowie,
unabhängig vom Vertriebsweg, alle Unternehmen,
deren Produkte ganz oder teilweise in einem
Konkurrenzverhältnis zu FitLine-Produkten
stehen.
4.2. Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jede
zulässige Vertriebstätigkeit für ein anderes
Unternehmen von seiner Tätigkeit für PM und mit
FitLine-Produkten vollständig getrennt zu halten.
Er darf dabei weder auf seine Tätigkeit für PM und
seinen Status als PM-Vertriebspartner hinweisen,
noch die Waren und Dienstleistungen des anderen
Unternehmens gemeinsam mit FitLine-Produkten
anbieten, noch andere Vertriebspartner von PM
in irgendeiner Form veranlassen, Waren oder
Dienstleistungen dieses anderen Unternehmens
zu beziehen oder ihrerseits anstatt oder neben der
Tätigkeit für PM für das andere Unternehmen tätig
zu sein oder eine solche Handlung zu versuchen
oder andere PM Vertriebspartner dazu anzuleiten
oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für PM
einzustellen oder zu reduzieren.
5. BEZUG UND VERTRIEB VON
FITLINE-PRODUKTEN
5.1. Der Vertriebspartner bestellt und bezieht die
FitLine-Produkte ausschließlich unmittelbar über
PM.
5.2. Der Vertriebspartner verkauft FitLine-
Produkte ausschließlich im persönlichen
Direktvertrieb an Endverbraucher. Ein Vertrieb über
Einzelhandelsgeschäfte, auf Märkten, Messen,
Internetauktionen/-marktplätze und ähnlichen
Verkaufsveranstaltungen ist nicht gestattet. Sollte
der Vertriebspartner Produkte in einem anderen
Land verkaufen wollen, hat der Vertriebspartner
zu gewährleisten, dass das Produkt in diesem
Land verkehrsfähig ist und dort geltende Regeln
des Verbraucher-, Zoll- und Lebensmittelrechts,
sowie Kennzeichnungspflichten eingehalten
werden. PM lehnt jegliche Verantwortung hierfür
ausdrücklich ab.
5.3. Der Vertriebspartner ist verpflichtet,
von ihm an einen Endverbraucher verkaufte
FitLine-Produkte innerhalb von 30 Tagen nach
Auslieferung zurückzunehmen; die Angabe
besonderer Gründe durch den Kunden bedarf
es dazu nicht, es genügt das bloße Nichtgefallen
(PM-Zufriedenheitsgarantie). Nach einer
Rücknahme überlässt der Vertriebspartner dem
Endverbraucher die Wahl zwischen Umtausch,
Gutschrift oder Erstattung des gezahlten
Kaufpreises.
5.4. Der Vertriebspartner entscheidet frei, ob
und in welcher Menge er bei PM bestellt. Eine
Mindestabnahmepflicht oder Umsatzvorgaben
bestehen nicht. Die Rückgabe bezogener
FitLine-Produkte an PM ist nach Maßgabe der
PM-Rückgaberegel, die im Partnerbereich unter
www.pm-international.de eingesehen werden
kann, möglich.
5.5. Alle Bestellungen des Vertriebspartners
erfolgen nach der zum Zeitpunkt der Bestellungen
gültigen Endkundenpreise im Webshop von PM.
Die Preise verstehen sich regelmäßig zuzüglich
Umsatzsteuer sowie Porto- und Versandkosten
(Versandpauschale), soweit diese anfallen.
Bedingung für jede Auslieferung von Produkten
ist, dass deren Zahlung sichergestellt oder erfolgt
ist.
6. WEITERE PFLICHTEN DES
VERTRIEBSPARTNERS /
VERTRAGSSTRAFE
6.1. Der Vertriebspartner wird bei seiner Tätigkeit
stets als selbständiger und eigenverantwortlicher
Gewerbetreibender auftreten und jeden Anschein
vermeiden, er könne ein Angestellter von PM sein
oder sei berechtigt, im Namen von PM Erklärungen
abzugeben.
6.2. Soweit PM Mitglied nationaler und
internationaler Verbände für Direktvertrieb ist,
hat der Vertriebspartner bei der Ausübung seines
Geschäftes die von diesen Verbänden aufgestellten
Verhaltensstandards für die Mitglieder und deren
Vertriebsrepräsentanten strikt einzuhalten.
6.3. Alle Äußerungen des Vertriebspartners
über PM und die FitLine-Produkte haben im
Einklang mit den Vorgaben von PM, insbesondere
dem Produktkatalog, den Produktetiketten,
offiziellen Internetauftritten und sonstigen
Produktinformationen zu stehen. In keinem Fall
darf der Vertriebspartner FitLine-Produkten
eine therapeutische oder heilende Wirkung
zuschreiben oder nach dem Gesetz unzulässige
Health-Claims verwenden.
6.4. Sie verpflichten sich, keine Änderungen
an Fitline Produkten oder deren Verpackung
vorzunehmen und/oder Dritten zu erlauben,
solche Änderungen vorzunehmen. Es ist erlaubt,
einen Adressaufkleber mit den Adressdaten
des Vertriebspartners anzubringen, solange
dieser Aufkleber keine Produktinformationen,
rechtlichen Hinweise oder geistiges Eigentum von
PM verdeckt.
6.5. Der Vertriebspartner wird bei der Werbung
für PM und für den Vertrieb von FitLine-
Produkten nur die von PM herausgegeben
Produktinformationen, Verkaufsmaterialien
und Verkaufshilfen verwenden und, soweit der
Vertrieb über das Internet erfolgt, nur den von PM
den Vertriebspartnern zur Verfügung gestellten
Internetshop einsetzen. Den Vertriebspartnern
werden eingeschränkte Rechte eingeräumt, die
Marken, geschäftliche Bezeichnungen, Logos,
Werktitel, Produktbezeichnungen ebenso wie
sonstige Kennzeichen und Marketingmaterialien
von PM ausschließlich zum Zweck der Werbung
und des Verkaufs von FitLine-Produkten zu
nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den
„Richtlinien zur Nutzung von Warenzeichen, Logos,
Marken und Namen für TP“ von PM, die nach der
Anmeldung im Partnerbereich aufgeführt sind
(www.pm-international.de).
6.6. Für jeden Verstoß gegen seine Pflichten
nach Nr. 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.3, 6.4 und 6.5 der
Vertriebspartnerregeln wird unmittelbar eine in
das Ermessen von PM gestellte und im Streitfall
durch das zuständige Gericht zu prüfende
Vertragsstrafe fällig, die unter Berücksichtigung
der Bedeutung des Verstoßes und des Einkommens
des Vertriebspartners erfolgt. Weitere
Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung,
Schadenersatz, Sperrung oder Suspendierung
und außerordentliche Kündigung, werden durch
die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht
berührt.
Bei seiner Tätigkeit für PM, insbesondere
bei seinen allgemeinen Werbemaßnahmen
und bei der Werbung neuer Vertriebspartner
hat der Vertriebspartner alle einschlägigen
gesetzlichen Regelungen jederzeit einzuhalten.
Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum
unlauteren Wettbewerb und zu rechtswidrigen
Handelspraktiken. Es gilt ein ausdrückliches
Verbot jeder Form des ‚Spamming‘ und des
systematischen, rechtswidrigen Abwerbens von
Vertriebspartnern anderer Unternehmen. Alle
Angaben zu Umsätzen und Gewinnmöglichkeiten
bei einer Tätigkeit als Vertriebspartner von PM und
mit FitLine-Produkten haben zutreffend zu sein
und auf dokumentierten Tatsachen zu beruhen.
Ein Verstoß hiergegen wird von PM konsequent
verfolgt, bis hin zur Kündigung.
6.7. PM wird die Einhaltung der vertraglichen
und gesetzlichen Pflichten durch seine
Vertriebspartner insbesondere im Zusammenhang
mit Online Werbemaßnahmen einschließlich
Social-Media-Marketingmaßnahmen auch
durch externe Dienstleister überwachen und
stichprobenmäßig prüfen.
6.8. PM behält sich vor, den Zugang des
Vertriebspartners zum Backoffice und sonstigem
System von PM ohne Einhaltung einer Frist
zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen
vertragliche Pflichten, oder gegen geltendes Recht
verstößt. Die Sperrung bleibt aufrecht erhalten
bis die Pflichtverletzung auf eine entsprechende
Abmahnung von PM hin beseitigt wird.
7. LINIENSCHUTZ
7.1. Grundsatz von PM ist die Einhaltung und
der Schutz der Sponsor-Linie. Während der
Dauer der Vertriebspartnerschaft und 12 Monate
danach dürfen keine natürlichen Personen
oder Gesellschaften, die bereits in einer
Vertriebspartnerlinie bei PM registriert sind, in
eine andere Vertriebspartnerlinie abgeworben
werden. Untersagt ist auch, den Namen des
Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen,
Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften,
Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu
verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
7.2. Ein Vertriebspartner, der seine
Vertriebspartnerschaft gekündigt hat oder nach
Artikel 2.2. zurückgetreten ist, kann nur dann wieder
als Vertriebspartner angenommen werden, wenn
er einen neuen Antrag stellt und er entweder a) von
seinem ehemaligen Sponsor gesponsert wird oder
b) mindestens 12 Monate seit seiner Kündigung
vergangen sind. Ein Vertriebspartner, der im Zuge
einer Löschung als inaktiver Vertriebspartner (12
Monate ohne Eigenumsatz) ausstrukturiert wird,
kann in Verbindung mit einem neuen Antrag frei
neu registriert werden, d.h. nicht nur unter seinem
ehemaligen Sponsor, sondern in einer beliebigen
Linie unter einem beliebigen Sponsor.
7.3. Die Registrierung von Verwandten
und Ehepartnern unterliegt speziellen
Regelungen, die im Partnerbereich unter
www.pm-international.de in den „FAQ
Registrierung Familienangehörige“ eingesehen
werden können.
7.4. Der Linienschutz gilt auch für Kunden im
Kunden-Direkt-Programm. Ein dort bereits
registrierter Endverbraucher kann sich erst 6
Monate nach seiner letzten Produktbestellung bei
PM neu und unter einem anderen Vertriebspartner
registrieren.
8. VERPFLICHTUNG
ZUR TEILNAHME AM
STREITSCHLICHTUNGSVERFAHREN
Sie als Vertriebspartner sind dazu verpflichtet,
etwaige Meinungsverschiedenheiten aus einer
online geschlossenen Vertragsbeziehung auf
einvernehmliche Weise beizulegen. Sollte das
Problem nicht zur Zufriedenheit des Kunden
gelöst werden, soll er sich bitte an den zuständigen
Verband für Direktvertrieb wenden. Dieser wird
versuchen, zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu
vermitteln.
Sofern eine einvernehmliche Lösung auch
auf diesem Wege nicht zu erreichen ist,
sind Sie im Folgenden bereit, an einem
außergerichtlichen Schlichtungsverfahren
bei der Universalschlichtungsstelle des
Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.,
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, teilzunehmen
(www.verbraucher-schlichter.de).
Im Weiteren richtet sich das Verfahren nach
der Verfahrens- und Kostenregelung dieser
Stelle (https://www.verbraucher-schlichter.de/
schlichtungsverfahren/verfahrensordnung/
verfahrensregelung).
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Die vertraglichen Beziehungen der Parteien
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Unberührt bleiben zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem der
Vertriebspartner ihren/seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der
Parteien ist Speyer, wenn der Vertriebspartner bei
Abschluss dieses Vertrages oder bei Einleitung des
gerichtlichen Verfahrens in der Bundesrepublik
Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen
gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Das Recht
einer Vertragspartei, die andere Partei an ihrem
allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu
nehmen, bleibt unberührt.
9.3. Eine vertraglich vereinbarte Schriftform
wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt,
mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung,
welche per Einschreiben zu erfolgen haben.
9.4. Zusätzlich zu diesen Vertriebspartnerregeln
gelten auch die folgenden Regeln von PM, die der
Vertriebspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich
als Vertragsbestandteil akzeptiert und welche im
Partnerbereich unter www.pm-international.de zu
finden sind:o
• Marketing Plan
• Nutzungsrichtlinien für Internet und Social-
Media-Richtlinie Widerrufsrecht
• Richtlinien zur Nutzung von Warenzeichen,
Logos, Marken und Namen für TP
• Datenschutzrichtlinie
• Verhaltens- und Ethikkodex.
Stand: September 2024
PDF-Version zum Download und Drucken