VERTRIEBSPARTNERREGELN DER PM-INTERNATIONAL AG (PM), STAND SEPTEMBER 2024
1. Rechtsstellung des Vertriebspartners
1.1 Der Vertriebspartner ist selbstständiger Gewerbetreibender, der durch den Vertrieb von FitLine-Produkten unternehmerische Einkünfte erzielen will.
1.2 Bei seiner Vertriebstätigkeit kann der Vertriebspartner im eigenen Namen Fit-Line-Produkte an Endverbraucher verkaufen, Endverbraucher, die FitLine-Produkte unmittelbar über PM beziehen, an PM vermitteln (Kunden-Direkt-Programm) und als Sponsor neue Vertriebspartner an PM vermitteln.
1.3 Der Vertriebspartner hat keine Tätigkeitsverpflichtung und bestimmt Ort, Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit frei, eigenverantwortlich und ohne jede Weisungen. Der Vertriebspartner hat alle mit seinem Geschäft zusammenhängenden Kosten selbst zu tragen. Als Unternehmer ist er für die Erfüllung aller sich aus seiner Tätigkeit ergebenden gesetzlichen Pflichten (Gewerbeanmeldung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Sozialversicherungsrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) selbstverantwortlich.
1.4 Der Vertriebspartner übt seine Vertriebstätigkeit im Nebenberuf aus; stellt er fest, dass dies nicht mehr der Fall ist, hat er dies PM mitzuteilen.
2. Beginn und Ende der Vertriebspartnerschaft
2.1 Die Vertriebspartnerschaft setzt einen vollständig ausgefüllten Antrag des Vertriebspartners voraus; sie ist rechtswirksam vereinbart, sobald der entsprechende Antrag durch PM angenommen wurde. Eine Bestellung von FitLine-Produkten ist nicht erforderlich. PM wird den Vertriebspartner unverzüglich über die Annahme seines Antrags informieren.
2.2 Der Vertriebspartner kann innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis der Annahme seines Antrags ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung gegenüber PM vom Vertrag zurücktreten. Nach einem Rücktritt kann er alle als Vertriebspartner bezogenen FitLine-Produkte zurückgeben und PM erstattet die dafür geleisteten Zahlungen in voller Höhe.
2.3 Die Vertriebspartnerschaft läuft auf unbestimmte Zeit, sie kann jederzeit mit gesetzlicher Frist gemäß § 621 Nr. 3 BGB ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Verstößt der Vertriebspartner gegen seine Verpflichtungen nach 3.3, 4.1, 4.2, 5.2 und 7.4 der Vertriebspartnerregeln, sieht PM dies regelmäßig als einen wichtigen Grund zur unmittelbaren Kündigung an.
2.4 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, die im Antrag angegebenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Bankdaten, E-Mail und Telefon regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben haben.
2.5 Im Todesfalle kann die Vertriebspartnerschaft auf den Ehegatten, ein Kind oder einen der Eltern übertragen werden, wenn die Übertragung schriftlich und übereinstimmend von allen Erben beantragt wird, der Begünstigte die PM Vertriebspartnerregeln in ihrer aktuellen Fassung akzeptiert und PM schriftlich zustimmt, wobei die Zustimmung nur aus wichtigem Grunde verweigert werden kann.
3. Bonusansprüche des Vertriebspartners
3.1 Für die Vermittlung von Endverbrauchern im Kunden-Direkt-Programm sowie für die Einarbeitung, Schulung und Betreuung vermittelter neuer Vertriebspartner als Sponsor erhält der Vertriebspartner einen entsprechenden Bonus auf den Produktumsatz des gewonnenen Endverbrauchers oder Vertriebspartners. Dies gilt ebenfalls für Bestellungen von FitLine-Produkten durch diese Endverbraucher und Vertriebspartner sowie auch alle weiteren Bestellungen von FitLine-Produkten in seiner Sponsor-Linie. Der Anspruch entsteht erst mit der Bezahlung der Ware. Im Übrigen ergeben sich Voraussetzungen und Höhe des Bonus aus dem PM Marketing-Plan in seiner bei der Vermittlung gültigen Fassung; PM hat insoweit ein Bestimmungsrecht, das von PM im jeweils gültigen Marketing Plan einheitlich für alle Vertriebspartner ausgeübt wird.
3.2 PM rechnet über den Bonus monatlich ab. Die Abrechnung erfolgt nur dann mit Umsatzsteuer, wenn der Vertriebspartner PM zuvor schriftlich und unter Angabe seiner Steuernummer und des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er zum Vorsteuerausweis berechtigt ist. Die Abrechnung wird im Benutzerkonto des Partnerbereichs hinterlegt, wünscht der Vertriebspartner die Übermittlung per Post / Scheck, fällt pro Abrechnung eine Verwaltungspauschale in Höhe von 10,00 € an. Die Auszahlung des Bonus erfolgt spätestens zum 20. des Folgemonats.
3.3 Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Vertriebspartnern, die tatsächlich das PM-Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Produkten zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
4. Anderweitige Vertriebstätigkeit des Vertriebspartners
4.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PM ist es dem Vertriebspartner nicht gestattet, für ein Konkurrenzunternehmen von PM tätig zu sein. Als Konkurrenzunternehmen von PM gelten alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen im persönlichen Direktvertrieb oder über ein Network-Marketing-System anbieten, sowie, unabhängig vom Vertriebsweg, alle Unternehmen, deren Produkte ganz oder teilweise in einem Konkurrenzverhältnis zu FitLine-Produkten stehen.
4.2 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, jede zulässige Vertriebstätigkeit für ein anderes Unternehmen von seiner Tätigkeit für PM und mit FitLine-Produkten vollständig getrennt zu halten. Er darf dabei weder auf seine Tätigkeit für PM und seinen Status als PM-Vertriebspartner hinweisen, noch die Waren und Dienstleistungen des anderen Unternehmens gemeinsam mit FitLine-Produkten anbieten, noch andere Vertriebspartner von PM in irgendeiner Form veranlassen, Waren oder Dienstleistungen dieses anderen Unternehmens zu beziehen oder ihrerseits anstatt oder neben der Tätigkeit für PM für das andere Unternehmen tätig zu sein oder eine solche Handlung zu versuchen oder andere PM Vertriebspartner dazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für PM einzustellen oder zu reduzieren.
5. Bezug und Vertrieb von FitLine-Produkten
5.1 Der Vertriebspartner bestellt und bezieht die FitLine-Produkte ausschließlich unmittelbar über PM.
5.2 Der Vertriebspartner verkauft FitLine-Produkte ausschließlich im persönlichen Direktvertrieb an Endverbraucher. Ein Vertrieb über Einzelhandelsgeschäfte, auf Märkten, Messen, Internetauktionen/-marktplätze und ähnlichen Verkaufsveranstaltungen ist nicht gestattet. Sollte der Vertriebspartner Produkte in einem anderen Land verkaufen wollen, hat der Vertriebspartner zu gewährleisten, dass das Produkt in diesem Land verkehrsfähig ist und dort geltende Regeln des Verbraucher-, Zoll- und Lebensmittelrechts, sowie Kennzeichnungspflichten eingehalten werden. PM lehnt jegliche Verantwortung hierfür ausdrücklich ab.
5.3 Der Vertriebspartner ist verpflichtet, von ihm an einen Endverbraucher verkaufte FitLine-Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Auslieferung zurückzunehmen; die Angabe besonderer Gründe durch den Kunden bedarf es dazu nicht, es genügt das bloße Nichtgefallen (PM-Zufriedenheitsgarantie). Nach einer Rücknahme überlässt der Vertriebspartner dem Endverbraucher die Wahl zwischen Umtausch, Gutschrift oder Erstattung des gezahlten Kaufpreises.
5.4 Der Vertriebspartner entscheidet frei, ob und in welcher Menge er bei PM bestellt. Eine Mindestabnahmepflicht oder Umsatzvorgaben bestehen nicht. Die Rückgabe bezogener FitLine-Produkte an PM ist nach Maßgabe der PM-Rückgaberegel, die im Partnerbereich unter www.pm-international.de eingesehen werden kann, möglich.
5.5 Alle Bestellungen des Vertriebspartners erfolgen nach der zum Zeitpunkt der Bestellungen gültigen Endkundenpreise im Webshop von PM. Die Preise verstehen sich regelmäßig zuzüglich Umsatzsteuer sowie Porto- und Versandkosten (Versandpauschale), soweit diese anfallen. Bedingung für jede Auslieferung von Produkten ist, dass deren Zahlung sichergestellt oder erfolgt ist.
6. Weitere Pflichten des Vertriebspartners / Vertragsstrafe
6.1 Der Vertriebspartner wird bei seiner Tätigkeit stets als selbständiger und eigenverantwortlicher Gewerbetreibender auftreten und jeden Anschein vermeiden, er könne ein Angestellter von PM sein oder sei berechtigt, im Namen von PM Erklärungen abzugeben.
6.2 Soweit PM Mitglied nationaler und internationaler Verbände für Direktvertrieb ist, hat der Vertriebspartner bei der Ausübung seines Geschäftes die von diesen Verbänden aufgestellten Verhaltensstandards für die Mitglieder und deren Vertriebsrepräsentanten strikt einzuhalten.. Diese Verhaltensstandards sind auch für Vertriebspartner von PM verbindlich und bei der Tätigkeit für PM jederzeit einzuhalten.
6.3 Alle Äußerungen des Vertriebspartners über PM und die FitLine-Produkte haben im Einklang mit den Vorgaben von PM, insbesondere dem Produktkatalog, den Produktetiketten, offiziellen Internetauftritten und sonstigen Produktinformationen zu stehen. In keinem Fall darf der Vertriebspartner FitLine-Produkten eine therapeutische oder heilende Wirkung zuschreiben oder nach dem Gesetz unzulässige Health-Claims verwenden.
6.4 Ein Vertriebspartner darf keine Änderungen an den FitLine-Produkten oder ihrer Verpackung/ihren Etiketten vornehmen und auch nicht zulassen, dass Dritte solche Änderungen vornehmen. Das Anbringen eines Aufklebers mit den Adressdaten des Vertriebspartners auf Verpackungen ist zulässig, solange dadurch keine Werbeaussagen oder Produktinformationen/-kennzeichnungen überklebt werden.
6.5 Der Vertriebspartner wird bei der Werbung für PM und für den Vertrieb von FitLine-Produkten nur die von PM herausgegeben Produktinformationen, Verkaufsmaterialien und Verkaufshilfen verwenden und, soweit der Vertrieb über das Internet erfolgt, nur den von PM den Vertriebspartnern zur Verfügung gestellten Internetshop einsetzen. Den Vertriebspartnern werden eingeschränkte Rechte eingeräumt, die Marken, geschäftliche Bezeichnungen, Logos, Werktitel, Produktbezeichnungen ebenso wie sonstige Kennzeichen und Marketingmaterialien von PM ausschließlich zum Zweck der Werbung und des Verkaufs von FitLine-Produkten zu nutzen.. Weitere Informationen finden Sie in den „Richtlinien zur Nutzung von Warenzeichen, Logos, Marken und Namen für TP“ von PM, die nach der Anmeldung im Partnerbereich aufgeführt sind (www.pm-international.de).
6.6 Für jeden Verstoß gegen seine Pflichten nach Nr. 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 6.3, 6.4 und 6.5 der Vertriebspartnerregeln wird unmittelbar eine in das Ermessen von PM gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig, die unter Berücksichtigung der Bedeutung des Verstoßes und des Einkommens des Vertriebspartners erfolgt. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung, Schadenersatz, Sperrung oder Suspendierung und außerordentliche Kündigung, werden durch die Geltendmachung der Vertragsstrafe nicht berührt.
6.7 Bei seiner Tätigkeit für PM, insbesondere bei seinen allgemeinen Werbemaßnahmen und bei der Werbung neuer Vertriebspartner hat der Vertriebspartner alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen jederzeit einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum unlauteren Wettbewerb und zu rechtswidrigen Handelspraktiken. Es gilt ein ausdrückliches Verbot jeder Form des ‚Spamming‘ und des systematischen, rechtswidrigen Abwerbens von Vertriebspartnern anderer Unternehmen. Alle Angaben zu Umsätzen und Gewinnmöglichkeiten bei einer Tätigkeit als Vertriebspartner von PM und mit FitLine-Produkten haben zutreffend zu sein und auf dokumentierten Tatsachen zu beruhen. Ein Verstoß hiergegen wird von PM konsequent verfolgt, bis hin zur Kündigung.
6.8 PM wird die Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten durch seine Vertriebspartner insbesondere im Zusammenhang mit Online Werbemaßnahmen einschließlich Social-Media-Marketingmaßnahmen auch durch externe Dienstleister überwachen und stichprobenmäßig prüfen.
6.9 PM behält sich vor, den Zugang des Vertriebspartners zum Backoffice und sonstigem System von PM ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Vertriebspartner gegen vertragliche Pflichten, oder gegen geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrecht erhalten bis die Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von PM hin beseitigt wird.
7. Linienschutz
7.1 Grundsatz von PM-International ist die Einhaltung und der Schutz der Sponsor-Linie. Während der Dauer der Vertriebspartnerschaft und 12 Monate danach dürfen keine natürlichen Personen oder Gesellschaften, die bereits in einer Vertriebspartnerlinie bei PM registriert sind, in eine andere Vertriebspartnerlinie abgeworben werden. Untersagt ist auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
7.2 Ein Vertriebspartner, der seine Vertriebspartnerschaft gekündigt hat, kann nur dann wieder als Vertriebspartner angenommen werden, wenn er einen neuen Antrag stellt und er entweder a) von seinem ehemaligen Sponsor gesponsert wird oder b) mindestens 12 Monate seit seiner Kündigung vergangen sind. Ein Vertriebspartner, der im Zuge einer Löschung als inaktiver Vertriebspartner (12 Monate ohne Eigenumsatz) ausstrukturiert wird, kann in Verbindung mit einem neuen Antrag frei neu registriert werden, d.h. nicht nur unter seinem ehemaligen Sponsor, sondern in einer beliebigen Linie unter einem beliebigen Sponsor.
7.3 Die Registrierung von Verwandten und Ehepartnern unterliegt speziellen Regelungen, die im Partnerbereich unter www.pm-international.de in den „FAQ Registrierung Familienangehörige“ eingesehen werden können.
7.4 Der Linienschutz gilt auch für Kunden im Kunden-Direkt-Programm. Ein dort bereits registrierter Endverbraucher kann sich erst 6 Monate nach seiner letzten Produktbestellung bei PM neu und unter einem anderen Vertriebspartner registrieren.
8.Verpflichtung zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren
Sie als Vertriebspartner sind dazu verpflichtet, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus einer online geschlossenen Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Sollte das Problem nicht zur Zufriedenheit des Kunden gelöst werden, soll er sich bitte an den zuständigen Verband für Direktvertrieb wenden. Dieser wird versuchen, zwischen Ihnen und Ihrem Kunden zu vermitteln. Sofern eine einvernehmliche Lösung auch auf diesem Wege nicht zu erreichen ist, sind Sie im Folgenden bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, teilzunehmen (www.verbraucher-schlichter.de). Im Weiteren richtet sich das Verfahren nach der Verfahrens- und Kostenregelung dieser Stelle (https://www.verbraucher-schlichter.de/schlichtungsverfahren/verfahrensordnung/verfahrensregelung).
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Vertriebspartner ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Speyer, wenn der Vertriebspartner bei Abschluss dieses Vertrages oder bei Einleitung des gerichtlichen Verfahrens in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. das Recht einer Vertragspartei, die andere Partei an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
9.3 Eine vertraglich vereinbarte Schriftform wird auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt, mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung, welche per Einschreiben zu erfolgen haben.
9.4 Zusätzlich zu diesen Vertriebspartnerregeln gelten auch die folgenden Regeln von PM, die der Vertriebspartner bei Vertragsschluss ausdrücklich als Vertragsbestandteil akzeptiert und welche im Partnerbereich unter www.pm-international.de zu finden sind:
Stand: 18.09.2024
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